Verhaltensregeln für Biker im Bike Park
Hier erfährst du, welche Regeln für liftgestütztes Biken im SkiStar Bike Park an den schwedischen SkiStar-Destinationen gelten. Die Regeln basieren auf SLAO Lilla Gröna und gelten in erster Linie für Sälen und Åre. Viele der Sicherheitshinweise sind auch für liftgestütztes Biken allgemein relevant. Befolge jedoch immer die örtlichen Regeln, Schilder und Anweisungen an der Destination, an der du bikst.
- Alles Biken erfolgt auf eigene Verantwortung
Wähle die Bike-Strecken entsprechend deinem eigenen Können und deiner Erfahrung. Bike mit Umsicht und passe deine Geschwindigkeit an Gelände und Können an. Eine Person pro Bike. - Nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer
Wanderer und andere Verkehrsteilnehmer können auf den Bike-Strecken vorkommen. Reduziere bei Begegnungen und beim Überholen die Geschwindigkeit und mache die Person darauf aufmerksam, dass du vorbeifahren möchtest. Wer von oben/hinten kommt, muss immer Vorfahrt gewähren. Sei besonders aufmerksam in Kurven, an Kuppen und Sprüngen sowie dort, wo Strecken zusammenlaufen oder sich kreuzen. Hilf Personen, die einen Unfall hatten. - Passe die Geschwindigkeit an
Sorge dafür, dass du vor unvorhergesehenen Hindernissen anhalten kannst. Fahre vorsichtig über Kuppen und durch Kurven. Denke daran, dass sich die Eigenschaften des Untergrunds bei unterschiedlichem Wetter verändern. - Halte nicht unnötig an Stellen mit eingeschränkter Sicht
Hinter Kuppen, in Kurven und an steileren Hängen ist es besonders ungeeignet, anzuhalten. - Respektiere die Natur
Biken ist nur auf zugelassenen Bike-Strecken erlaubt. Störe keine Tiere und hinterlasse keinen Abfall. Natürliches Gelände ist empfindlich. - Es liegt in der Verantwortung des Bikers, die Regeln zu kennen
Befolge Schilder und Anweisungen zur Liftnutzung und zum Biken. - Beim Biken besteht Helmpflicht
Neben dem verpflichtenden Helm wird Schutzausrüstung wie Rückenprotektor, Knieschoner, Ellbogenschoner und Handschuhe empfohlen. - Der Biker ist für sein Bike verantwortlich
Es liegt in der Verantwortung des Bikers, dass das Bike keine anderen Personen, den Lift oder andere Einrichtungen verschmutzt oder beschädigt. - Das Bike muss ein Mountainbike sein
und damit für das Fahren auf unebenem Untergrund geeignet sein sowie funktionierende Handbremsen vorne und hinten haben. - Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen werden verwiesen
Alkohol ist beim Biken ebenso ungeeignet wie in allen anderen Verkehrssituationen.
Bei Verstößen gegen die Regeln der Anlage kann der Liftpass gesperrt werden.